I Einleitung
Auf der Startseite zum Kapitel Recht auf Kunst wurde unter Analog und Digital auf das Aufkommen digitaler Inhalte in Bezug auf Kunstvermitllung insbesondere ab 2000 hingewiesen und erwähnt, dass favorartis als Website jedenfalls textbasierte und visuelle Vermittlungsmethoden nützt und mitunter zu interaktiven Beiträgen.verlinkt. Auf den Webseiten favorartis und Sammelwerk wurde auf den freien Zugang als Prinzip und darauf hingewiesen, dass die Website insgesamt als ein urheberrechtlich geschütztes Datenbankwerk angesehen werden könnte.
Urheberrechtlich stellt sich einerseits die Frage nach der Herkunft der auf der Website verwendeten Inhalte (Texte, Bilder, Zitate, Hyperlinks). Zu diesen Quellen wird erläutert, aus welchen Gründen sie entweder frei, zur Nutzung freigegeben oder in welchem Ausmass zumindest teilweise frei lizensiert sind.
Andererseits ist die Frage nach dem Ausmass der Nutzung und Weiterverwendung von Inhalten einzelner Webseiten zu beantworten. Es wird erklärt, aus welchen Gründen auch unter CC-BY-SA die Nutzung und Weiterverwendung einzelner Webseiten nicht möglich ist. Damit verbleibt das Urheberrecht © für alle Webseiten und die Website als Datenbankwerk insgesamt.
II Textquellen
Entscheidungen der Höchstgerichte
Auf den Webseiten des Kapitels Recht der Kunst erfolgen Veröffentlichungen von Entscheidungen der Höchstgerichte. Auf den Startseiten Österreich, BRD, EuGH, EGMR, Frankreich und USA ist jeweils angegeben, wie die Rechtssuche in den nicht kostenpflichtigen Datenbaken RIS, OpenJur, EUR-Lex oder Curia, HUDOC, Légifrance und findlaw erfolgen kann. Da in allen genannten Datenbanken die in den Tabellen angeführten Entscheidungen zwar gelesen werden können, aber Texte aus einigen dieser Datenbanken nicht entnommen werden dürfen, erfolgt nachstehende Differenzierung in Ansehung der Herkunft der auf favorartis verwendeten Texte:
RIS (Österreich): Das Rechtsinformationssystem RIS ist ua mit der Anwendung Judikatur der Höchstgerichte im OGD-Datenkatalog vertreten: Hinter Open Government Data (OGD) steckt die Idee, dass von der Verwaltung gesammelte Daten, jedoch keine personenbezogenen, veröffentlicht werden. Die Daten werden für die Bevölkerung und die Wirtschaft in maschinenlesbarer Form aufbereitet, so dass diese auch automatisiert verarbeitet werden können. Offene Standards bei den Schnittstellen und der Software ermöglichen zudem mehr Transparenz, Partizipation und Kollaboration. Nutzungsmöglichkeiten bestehen auf verschiedensten Ebenen. BürgerInnen wie auch Unternehmen und Organisationen können mit den angebotenen Daten selbst neue Anwendungen und Dienste erstellen. Wissenschaft und Forschung profitieren ebenfalls vom vereinfachten Datenaustausch. Die veröffentlichten Texte der österreichischen Entschedungen (mit Ausnahme von Fledermaus und Erzherzog Jörgerl) stammen daher aus dem RIS.
OpenJur (BRD): Die openJur gUG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend "Betreiberin") stellt Ihnen den kostenlosen und unbeschränkten Zugriff zur Plattform (nachfolgend "openJur") zu Verfügung. openJur dient der Schaffung und dem Betrieb einer zuverlässigen Quelle juristischer Fachinformationen. Die Nutzung von openJur ist sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke zulässig. Für die reine Lesenutzung ist weder eine Registrierung noch eine Anmeldung notwendig. Die Verlinkung von Inhalten auf openJur ist ohne entsprechende Erlaubnis möglich und gewünscht. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Übernahme der Texte zur Veröffentlichung nicht erlaubt ist. DIe Texte auf favorartis stammen daher aus Entscheidungen, die entweder auf der Webseite Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes oder auf der Webseite DFR der Universität Bern veröffentlicht sind
EUR-Lex: Nach dem Urheberrechtshinweis kann man, sofern nicht anders angegeben, die in EUR-Lex veröffentlichten Rechtsdokumente zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken weiterverwenden. Das Urheberrecht für den redaktionellen Inhalt dieser Website, die Zusammenfassungen der EU-Rechtsvorschriften und die konsolidierten Fassungen liegt bei der EU und ist zu den Bedingungen der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) lizenziert. Das bedeutet, dass die Inhalte weiterverwendet können, sofern die Quelle und eventuelle Änderungen angegeben werden. Die Texte der Entscheidungen auf favorartis stammen von EUR-Lex.
Curia: Auszug aus dem Copyright-Vermerk zur Webseite des Gerichtshofes: Nur die in der "Sammlung der Rechtsprechung" oder im "Amtsblatt der Europäischen Union" veröffentlichten Fassungen der Dokumente stellen amtliche Quellen dar.Die Reproduktion der Informationen und Texte auf dieser Website ist bei Quellenangabe gestattet. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass einige Teile dieser Informationen und Texte durch ein Recht am geistigen Eigentum, insbesondere ein Urheberrecht, geschützt sein können.
HUDOC: Nach dem Urheberrechtshinweis - Reproduction of texts and videos - The information and texts available on the Court’s website may be reproduced provided the source is acknowledged (© ECHR-CEDH) and the reproduction is made for private use or for the purposes of information and education in connection with the Court’s activities. This authorisation is subject to the condition that the source is indicated and that any such reproduction is free of charge ist eine Reproduktion für Informationszwecke und nicht kommerziell bei Quellenangabe (© ECHR-CEDH) erlaubt. Die deutschen Übersetzungen werden von den angeführten Verlage nur der HUDOC bereitgestellt werden. Sie können dort eingesehen jedoch nicht reproduziert werden. Die Übersetzungen für favorartis wurden daher selbst vorgenommen.
Légifrance: Nach dem Urheberrechtshinweis - Open data (Données ouvertes) - sind die Daten auf Légifrance für eine Weiterverwendung zur Verfügung gestellt. Die bearbeiteten Texte stammen daher von Légifrance. Die Übersetzungen für favorartis wurden selbst vorgenommen.
Findlaw: Nach dem Nutzungsbedingungen - you shall not reproduce, duplicate, copy, download, sell, resell or otherwise exploit this website, or any portion hereof, for commercial purposes without FindLaw's prior written consent;- you shall not use any framing techniques to enclose any portion of this website (including, but not limited to, images, text, page layout and form) without FindLaw's prior written consent ist die Suche und Ensicht in die Entscheidungen auf Findlaw kostenlos möglich, nicht jedoch deren Bearbeitung. Für die Bearbeitung auf favorartis wurden die Entscheidungen entweder aus den U.S. Reports oder aus OpenJurist herangezogen. Die Übersetzungen für favorartis wurden selbst vorgenommen.
Literatur- und Filmbeispiele
Auf den Webseiten des Kapitels Recht in der Kunst erfolgen bei der Vorstellung von Literatur- und Filmbeispielen Hinweise auf Eintragungen in den freien deutsch-, englisch-, und französischsprachigen Wikipedia-Enzyklopädien. Die Wikipedia-Eintragungen sind Ausgangspunkt für weitere Inhalte der Webseiten.Wikipedia wurde bereits auf der Webseite favorartis als ein digitale Helfer dargestellt. Urheberrechtlich relevant ist, dass die Texte auf Wkipedia gemäß den Nutzungsbedingungen der Wikimedia Foundation der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (unported)“ unterstehen und daher unter diesen Voraussetzungen verwendet werden. Wo immer auf der Website favorartis verlinkte Hinweise auf Wikipedia erfolgen, sind diese zugleich Quellenangaben unter dem Vermerk CC-BY-SA mit gleichzeitiger Namensnennung, zumal die Verlinkung auf den entsprechenden Permalink von Wikipedia verweist.
Textzitate
Textzitate auf einzelnen Webseiten erfolgen, wenn sie in Beziehung zum Inhalt stehen und der Erläuterung bzw Veranschaulichung dienen. Es wird danach getrachtet, dass sie nur im zulässigen Umfang erfolgen und im Vergleich zum Inhalt der Webseite keine selbständige oder hauptsächliche Bedeutung erlangen. Zitate werden als solche benannt und geben den/die Urheber:in und die Quelle bekannt.
Weiterverwendung unter der Lizenz CC-BY-SA nicht möglich
Die urheberrechtsfreie Herkunft der Texte der höchstgerichtlichen Entscheidungen als wesentlicher Inhalt der Webseiten des Kapitels Recht der Kunst einerseits und die unter CC-BY-SA lizensierte Herkunft der Wikipedia-Eintragungen als Ausgangspunkt für weitere Inhalte der Webseiten des Kapitels Recht in der Kunst würde eine Weiterverwendung (frei oder wiederum CC-BY-SA lizensiert) an sich zulassen.
Die Webseiten in diesen beiden Bereichen sind jedoch zusätzlich bearbeitet (etwa mit Einleitungen, Kommentaren, Exkursen, Verlinkungen und Zitaten versehen) und machen dadurch eine freie oder wiederum CC-BY-SA lizensierte Weiterverwendung unmöglich. Diese Bearbeitung und besonders der Umstand, dass sich einerseits der Zitatumfang am Inhalt der gesamten Website misst und andererseits die derzeit 72 Webseiten der Kapitel Recht der Kunst und Recht in der Kunst mit ca 140 internen und ca 370 externen Links versehen sind, macht eine freie oder lizensierte Nutzung jeder einzelnen Webseite unmöglich.
Zur Verwendung von Bildern siehe unter III und zur Gesamtinhalt der Website als Datenbankwerk unter IV.
III Bildquellen
Die Quellen der auf der Website verwendeten Bilder sind jeweils unterhalb des Bildes angegeben. Es wurde darauf geachtet, frei zugängliche Bilder zu verwenden und digitale Helfer wie Wikimedia, Little Visuals, Europeana oder Openclipart auf der Webseite Favorartis zu beschreiben. Bei Interesse an der Verwendung solcher Bilder empfiehlt sich daher, diese Plattformen selbst zu nützen, sodass eine eigene Lizensierung gemäß einer Creative Commons Lizenz nicht sinnvoll ist. Bei allen anderen Bildern, die nicht von diesen Plattformen stammen, sind alle Rechte vorbehalten.
IV Urheberrecht für die einzelnen Webseiten und die Website als Datenbankwerk
Damit liegt und verbleibt das Urheberrecht © für alle einzelnen Webseiten von favorartis und für die Website favorartis insgesamt als Sammelwerk bzw Datenbankwerk im Sinne der nationalen Urheberrechtsgesetze, europäischen Urheberrechtsquellen und internationalen Urheberrechtsvereinbarungen beim Websitebetreiber.
V Urheberrechtshinweis
Der in der Fusszeile jeder Webseite aufscheinende Hinweis Copyright © (Jahreszahl) favorartis.at erklärt sich aus den obigen Ausführungen.



