Recht der Kunst - EGMR

Aus der Rechtsprechung des European Court of Human Rights ECtHR (des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR) in Straßburg stammen elf Entscheidungen über den Zeitraum von 1976 bis 2018.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft. Der EMRK sind alle 47 Mitglieder des Europarats beigetreten. Daher unterstehen mit Ausnahme von Weißrussland und der Vatikanstadt sämtliche international anerkannten europäischen Staaten einschließlich Russlands, der Türkei, Zyperns und der drei Kaukasusrepubliken Armenien, Aserbaidschan und Georgien der Jurisdiktion des EGMR.

Zitat aus ORF:at vom 16.09.2022:

Der von Russland im März 2022 erklärte Austritt ist formell seit 16.09.2022 gültig, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mitteilte. Der Europarat hatte das Land wegen des Krieges gegen die Ukraine ausgeschlossen. Am Gericht waren noch 17.450 Klagen gegen Russland anhängig. Sie seien alle bis zum Stichtag 16. September eingereicht und müssten deswegen vom Gericht geprüft werden, hieß es weiter.Laut Konvention sei Russland weiterhin vertraglich gebunden, die Urteile dieser verbliebenen Klagen umzusetzen. Das russische Parlament hatte Anfang Juni jedoch Gesetze erlassen, wonach die russischen Behörden die Urteile des EGMR nicht befolgen müssen.

Es sind alle Entscheidungen in der Datenbank HUDOC. Die Dokumente der Datenbank HUDOC sind in allen Fällen in englischer, zumeist in französischer und in den Fällen Müller und Alekhina in deutscher Sprache vorhanden. Die Fälle  Alekhina und Vereinigung Bildender Künstler sind auch über die Datenbank RIS (nur in deutscher Sprache) abrufbar. Drei Fälle betreffen Österreich, zwei die Schweiz, zwei das Vereinigte Königreich und die restlichen Italien, Litauen, Malta und Russland.. 

Die Auswahl der Entscheidungen beruht auf den Recherchen des Verfassers und den Beiträgen der Lehre.

Tabelle der Entscheidungen

Datum/Sprache Csae Title Thema Application Number
17.07.2018 E F D Mariya Alekhina vs Russia Pussy Riot 38004/12 RIS Bsw38004/12
15.05.2018 E F Unifaun vs Malta Stitching 37826/13
30.01.2018 E F Sekmadienis Ltd vs Lithuania Jesus und Maria 69317/14
25.01.2007 E F Vereinigung Bildender Künstler vs Austria Apokalypse 68354/01 RIS Bsw68354/01
05.01.2000 E F Beyeler vs Italy Gärtner 33202/96
20.01.1994 E F Otto Preminger Institut vs Austria Liebeskonzil 73470/87
24.11.1993 E F Informationsverein Lentia vs Austria Rundfunklizenz 13914/88
02.09.1991 E F S and G vs United Kingdom Human Earrings 17364/91
24.05.1985 E F D Müller vs Switzerland Fri Art 81 10737/84
13.10.1983 E F D N vs Switzerland Der Sprayer von Zürich 9870/82
24.11.1993 E F D Handyside vs United Kingdom Little Red Schoolbook 5493/72

Die Rechtssuche nach den Texten der Urteile des European Court of Human Rights ECtHR (des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR) in Straßburg kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Die Suche nach allen Entscheidungen kann über HUDOC  bei Eingabe entweder der Application Number oder des Case title gefunden werden kann. In der Spalte Case Title wird das Thema des Falles bezeichnet. Die Dokumente der Datenbank sind in allen Fällen in englischer, zumeist in französischer und in fünf Fällen in deutscher Sprache vorhanden, wie jeweils in der Spalte Datum angeführt ist. Drei Fälle betreffen Österreich, zwei das United Kingdom und je einer Italien, Russland und die Schweiz. Gehen Sie über die Webseite des ECtHR entweder rechts oben über ⇒ Search HUDOC direkt in die Datenbank oder über Case Law ⇒ Judgements and decisions zur Informationsseite der HUDOC Database und gelangen Sie so auf den Suchschirm. Geben Sie entweder die Application Number oder den Case title in das entsprechende Feld ein und klicken Sie auf ⇒ Search. Sie erhalten so die Dokumente in den angeführten Sprachen zum Download.
  • Für zwei der acht Fälle gibt es noch eine weitere Suchmöglichkeit: Texte zu den nachstehenden Entscheidungen sind in deutscher Sprache über das RIS  wie folgt erhältlich: Klicken Sie auf  ⇒ Judikatur und sodann auf  ⇒ Justiz und geben Sie die ⇒ Geschäftszahl unter Voranstellung der Buchstabenkombination Bsw, also zB Bsw68354/01 ein, klicken auf das Feld ⇒ Entscheidungstexte und dann auf ⇒ Suche starten.

Überblick über die Entscheidungen

Durch Klick auf die Überschrift gelangt man auf die Webseite des Falles.