Wer ?

Favorartis wird von mir, Dr. Michael Bauer, geboren 1955, wohnhaft in Aigen im Ennstal, Steiermark, Österreich erstellt, gestaltet und betreut.
Im Jahre 1980 habe ich das Studium der Rechtswissenschaften an der Paris Lodron Universität mit der Promotion zum Dr. iur. abgeschlossen.
Von 1986 bis 2019 war ich als Rechtsanwalt in der Dr Lindmayr Dr Bauer Dr Secklehner Rechtsanwalts OG in Liezen tätig.
Seit 01.01.2020 bin ich als Rechtsanwalt in Pension.
- Von 1988 bis dato bin ich Vorstandsmitglied des Vereines Culturcentrum Wolkenstein CCW in Stainach.
- Von 1994 bis 2007 war ich Vorstandsmitglied und Lehrbeauftragter am ehemaligen International Center for Culture & Management ICCM in Salzburg.
- Von 1999 bis 2018 war ich Obmann des Kunst- und Medienvereines Freequenns, der operativ Radio Freequenns, das Freie Radio im Ennstal, betreibt.
- Von 2008 bis 2018 war ich Obmann des Dachverbandes der Kultur- und Medieninitiativen des Bezirkes Liezen, der wesentlichen Anteil daran hatte, dass die regionale10 dem Bezirk Liezen zugeschlagen wurde.
Die 14-jährige Lehrtätigkeit im Bereich Kunst und Recht sowie die langjährige Praxis in den Leitungsorganen eines Culturcentrums, eines freien Radios und eines Dachverbandes ermutigen mich, die Idee der Website favorartis gemeinnützig umzusetzen und auszubauen.
Was ?

Favorartis enthält eine Sammlung von über 90 Kunstwerken, die entweder in der Edition Recht der Kunst (zum Großteil) zum Inhalt von Gerichtsentscheidungen werden oder als Film-, Hörspiel- und Literaturbeispiele in der Sammlung Recht in der Kunst enthalten sind.
Der Bereich Recht auf Kunst handelt von Kunstvermittlung im Ennstal und von weiteren Erfahrungen des Websitebetreibers im Rahmen einer 14jährigen Lehrtätigkeit zu Kunst und Recht in Salzburg.
Betrachtet man die Kunstwerke als Objekte, so erfolgt auf der Website digitales Storytelling (eigentlich ein Begriff aus der musealen Kunstvermittlung), denn jede Gerichtsentscheidung, jeder Film, jedes Hörspiel oder jedes literarische Werk hat eine Story, die erzählt wird.
Auf den ersten Blick
haben Recht und Kunst wenig gemeinsam, es überwiegen die Unterschiede: Urteile von Gerichten sind keine Kunstwerke, sondern Rechtsakte, die mit staatlicher Hilfe durchgesetzt werden können; Richter:innen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen und Parteienvertreter:innen sind keine Künstler:innen, sondern Organe der Rechtspflege; Prozessordnungen regeln, welche Inhalte Urteile haben müssen und wie sie bekämpft werden können; Recht soll objektiv sein und sich an Fakten und nicht an Fiktionen orientieren. Kunstwerke sind nicht notwendigerweise logisch, zumeist fiktiv und enthalten zumeist etwas, das sich nicht definieren lässt; Kunst ist subjektiv und nicht reglementiert. Kunst vermittelt Ideen und Suggestionen und ist weniger vernünftig als Recht.
Doch von Fall zu Fall
werden Kunstwerke zum Inhalt von Gerichtsurteilen, sowohl im Streit unter Parteien als auch im Strafverfahren. Dann trifft das freie und subjektive künstlerische Ego auf das reglementierte und faktenbasierte Recht. Welche Lösungen für ausgewählte Fälle mit den Schlagworten Kunstfreiheit, Persönlichkeitsschutz, Blasphemie, Obszönität, Pornografie und Urheberrecht in den Bereichen Literatur und Theater, Musik, Film- und Bildkunst gefunden werden, davon handelt der Abschnitt Recht der Kunst.
Und von Zeit zu Zeit
werden Gerichtsurteile, Strafverfahren, Richter:innen, Verteidiger:innen und Anwälte oder Anwältinnen, Angeklagte und Verurteilte zum Gegenstand in Romanen und Filmen. Nicht wenige der Autoren und Autornnen waren auch Juristen bzw Juristinnen.. Dokumentarisch oder fiktiv gewähren diese Kunstwerke Einblicke in die Zeit ihres Entstehens und in rechtliche Themen, die sie aufgreifen. Im Abschnitt Recht in der Kunst werden über die Zeit und ohne jegliche Kanonisierung zahlreiche Literatur- und Filmbeispiele benannt.
Und über die Zeit
von 40 Jahren wird im Abschnitt Recht auf Kunst autobiografisch und archivarisch über Kunstvermittlung (im Ennstal) einschlißlich ihrer Lehre (in Salzburg) berichtet und der digitale Aspekt des jüngsten Projekts favorartis vorgestellt.
Für wen ?
Favorartis richtet sich nicht nur an
- Juristen und Juristinnen,
- Künstler:innen,
- Lehrer:innen,
- Schüler:innen,
- Studenten und Studentinnen,
- Erwachsenenbildner:innen
- Erwachsene,
- Literaturfreunde und Literaturfreundinnen
- Cineasten und Cineastinnen,
sondern auch an
- jede Person, die Interesse an Recht und Kunst hat.