Carnal Knowledge

24.06.1974 Supreme Court 418 US 153 Docket Nr 73-557

Jenkins v Georgia

I Kunstwerk: Carnal Knwoledge (Film) 1971

Übernommen und bearbeitet aus Wikipedia (englisch):

Carnal Knowledge ist ein US-amerikanisches Filmdrama unter der Regie von Mike Nichols aus dem Jahr 1971. In den Hauptrollen sind Jack Nicholson, Art Garfunkel, Ann-Margret, Candice Bergen und Rita Moreno zu sehen.

Im Wikipedia Eintrag sind rechtliche Probleme wie folgt erwähnt:

Die Veränderungen in der Moral der amerikanischen Gesellschaft in den 1960er und 1970er Jahren und die allgemeine Empfänglichkeit der Öffentlichkeit für eine offene Diskussion sexueller Fragen standen manchmal im Widerspruch zu den Maßstäben  lokaler Gemeinschaften. Ein Kino in Albany, Georgia, zeigte den Film; am 13. Januar 1972 stellte die örtliche Polizei einen Durchsuchungsbefehl für das Kino aus und beschlagnahmte den Film. Im März 1972 wurde Kinodirektor Jenkins wegen des Verbrechens der Verbreitung obszöner Inhalte verurteilt. Seine Verurteilung wurde vom Obersten Gerichtshof Georgias bestätigt. Am 24. Juni  1974 stellte der Oberste Gerichtshof der USA fest, dass der Bundesstaat Georgia angesichts der früheren Entscheidung in Miller v. California, 413 U.S. 15 (1973) (Miller-Standard) mit der Einstufung des Filmmaterials als obszön zu weit gegangen war und hob die Verurteilung in Jenkins v. Georgia 418 U.S. 153 (1974) auf.  Das Gericht führte ua aus, dass

unsere eigene Betrachtung des Films überzeugt uns, dass in Carnal Knowledge nichts gefunden werden konnte, ... das sexuelles Verhalten in einer offenkundig anstößigen Weise darstellt. Nichts im Film fällt unter ... einen Tatbestand, der verfassungsrechtlich... als offenkundig beleidigend  gefunden werden kann ... Auch wenn das Thema des Films im weiteren Sinne Sex ist und es Szenen gibt, die als sexuelles Verhalten einschließlich auf das Endziel ausgerichtete sexuelle Handlungen zu verstehen sind, konzentriert sich die Kamera in solchen Momenten nicht auf die Körper der Schauspieler. Es gibt keinerlei Zurschaustellung der Genitalien der Schauspieler -ob lüstern oder auf irgendeine andere Weise - während dieser Szenen. Es gibt gelegentlich Nacktszenen, aber Nacktheit allein reicht nicht aus, um den Stoff rechtlich obszön zu machen... Die Vorführung des Films Carnal Knowledge durch den Beschwerdeführer ist einfach nicht die  öffentliche Darstellung von sexuellem Hardcore-Verhalten um seiner selbst willen mit kommerziellem Gewinn, die wir für strafbar halten.

Avco Embassy brachte den Film nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs erneut in die Kinos und verwendete den Slogan Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat entschieden, dass 'Carnal Knowledge' nicht obszön ist. Sehen Sie ihn jetzt an !

Daniel Koch erwähnt auf der Webseite des Labels Arthouse für besondere Filme in Deutschland am 05.05.2022 unter dem Titel Carnal Knowledge: Bittere Wahrheiten über Die Kunst zu lieben  die rechtlichen Probleme ebenfalls, wenn er schreibt (Zitat):

1972 wurde sogar der Betreiber eines Kinos im Staate Georgia zu einer Strafe verurteilt, weil er mit dem Film obszönes Bildmaterial gezeigt habe. Erst 1974 wurde das Urteil vom Obersten Gerichtshof der USA wieder kassiert. In der Begründung steht: While the subject matter of the picture is, in a broader sense, sex, and there are scenes in which sexual conduct including ‚ultimate sexual acts‘ is to be understood to be taking place, the camera does not focus on the bodies of the actors at such time. Auch das deutsche Kino schien Carnal Knowledge für obszön zu halten: Beim Kinostart 1972 trug der Film den unglaublichen deutschen Nebentitel: Der obszöne Vogel der Lust. Ein Glück, dass man sich dann später für Die Kunst zu lieben entschieden hat – auch wenn inhaltlich betrachtet der obszöne Vogel der Lust der Liebe immer wieder die Augen auspickt.

II Schlagworte

Verfassungsrecht - First Amendment - Strafrecht - Obszönität - Filmverbot - Meinungsfreiheit

III Parteien und Sachverhalt

Übersetzung aus den Seiten 153f des Bandes Volume 418 der U.S.Reports:

Der Beschwerdeführer war der Manager eines Kinos,  in dem der Film  Carnal Knowledge gezeigt wurde. Während er den Film am 13. Januar 1972 vorführte, beschlagnahmten örtliche Strafverfolgungsbeamte den Film aufgrund eines Durchsuchungsbefehls. Der Beschwerdeführer wurde später wegen der Straftat der Verbreitung von obszönem Inhalten, Ga. Code Ann. 27-704 (1972), angeklagt.

IV Gang des Verfahrens

Übersetzung aus den Seiten 153f des Bandes Volume 418 der U.S.Reports:

Der Beschwerdeführer wurde in Georgia wegen des Verbrechens der Verbreitung obszöner Inhalte verurteilt. Die Verurteilung vom März 1972 erfolgte, weil er den Film Carnal Knowledge in einem Kino in Albany, Georgia, gezeigt hatte. Die Geschworenen, die den Beschwerdeführer für schuldig befanden, wurden gemäß dem Obszönitätsgesetz von Georgia angeleitet, das obszöne Inhalte so ähnlich definiert, wie es der Definition von Obszönität in der Mehrheitsmeinung dieses Gerichts in Memoirs v. Massachusetts, 383 U.S. 413, 418 (1966) entspricht:

Inhalte sind obszön, wenn als Ganzes betrachtet unter Anwendung von Gemeinschaftsstandards ihr überwiegender Anreiz dem lüsternen Interesse, d.h. einem schändlichen oder grauenhaften [418 U.S. 153, 155] Interesse an Nacktheit, Sex oder Ausscheidungen gilt, und zwar völlig ohne sozialen Wert und wenn sie darüber hinaus in der Darstellung oder Beschreibung wesentlich über die üblichen Grenzen der Offenheit hinausgehen,  Ga. Code Ann. 26-2101 (b) (1972).

Aus der Rechtssache Hamling gegen die Vereinigten Staaten, ... ergibt sich, dass Angeklagte, die zwar vor der Verkündung der Miller-Entscheidung verurteilt wurden, aber gegen deren Verurteilungen zu diesem Zeitpunkt ein Rechtsmittel eingelegt haben, alle Vorteile aus dieser Entscheidungen erhalten sollten. Wir kommen hier zu dem Schluss, dass der Film Carnal Knowledge nach den verfassungsrechtlichen Standards, die in Miller v. Kalifornien, 413 U.S. 15 (1973) genannt sind, nicht obszön ist und dass der Erste und der Vierzehnte Zusatzartikel daher verlangen, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Georgia, mit dem die Verurteilung des Beschwerdeführers bestätigt wird, aufgehoben wird.

Der Beschwerdeführer wurde zu einer Geldstrafe von 750 US-Dollar und einer Bewährungsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Er legte Berufung beim Obersten Gerichtshof von Georgia ein, der am 2. Juli 1973 mit Stimmenmehrheit das Urteil bestätigte. Das Gericht stellte fest, dass die im Obszönitätsgesetz von Georgia enthaltene Definition von Obszönität wesentlich restriktiver sei als der neue Test, der im jüngsten Fall Miller v. Kalifornien, aaO., und dass der erste Verfassungszusatz die kommerzielle Vorführung von Hardcore-Pornografie nicht schützt. Die überstimmenten Richter waren neben anderen Meinungsverschiedenheiten mit dem Gericht der Meinung, dass Carnal Knowledge Anspruch auf den Schutz des Ersten und Vierzehnten Verfassungszusatzes habe. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Berufung  [418 U.S. 153, 157]  bei diesem Gericht ein, und wir stellten die Zuständigkeit fest, 414 U.S. 1090 (1973).

V Rechtliche Beurteilung des Höchstgerichtes

Übersetzung aus den Seiten 157ff des Bandes Volume 418 der U.S.Reports (von Justice Rehnquist formulierte Meinung des Gerichts):

Wir stimmen der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Georgia zu, dass die Verfassung nicht verlangt, dass Geschworene in (bundes-) staatlichen Obszönitätsfällen angeleitet werden, die Standards einer hypothetischen (bundes-)staatlichen Gemeinschaft anzuwenden. Miller lässt eine solche Anleitung zu, schreibt sie aber nicht vor. Was Miller deutlich macht, ist, dass nationale Jurys nicht angeleitet werden müssen, nationale Standards anzuwenden. Wir stimmen auch der impliziten Ansicht des Obersten Gerichtshofs von Georgia zu, bei den Anleitungen des Prozessgerichts an die Geschworenen Gemeinschaftsstandards anzuwenden, ohne die Gemeinschaft näher zu bezeichnen. Aus Miller ergibt sich, dass es verfassungsrechtlich zulässig sei, den Geschworenen zu gestatten, sich auf das Verständnis der Gemeinschaft, aus der sie stammten, in Bezug auf zeitgenössische Gemeinschaftsstandards zu beziehen, und die Staaten haben einen beträchtlichen Spielraum bei der Gestaltung von Gesetzen unter diesem Element der Miller-Entscheidung. Ein Staat kann sich dafür entscheiden, eine Obszönitätsstraftat in Bezug auf zeitgenössische Gemeinschaftsstandards zu definieren, wie sie in Miller definiert sind, dies ohne weitere Spezifizierung, wie es hier geschehen ist, oder er kann sich dafür entscheiden, die Standards in genaueren geografischen Begriffen zu definieren, wie es Kalifornien in Miller getan hat.

Wir wenden uns nun der Frage zu, ob die Vorführung des Films durch den Beschwerdeführer durch den Ersten und Vierzehnten Zusatzartikel geschützt war; eine diesbezügliche Frage, liegt uns – wie der Beschwerdegegner geltend macht - nicht ordnungsgemäß vor, da der Beschwerdeführer sie in seiner innerstaatlichen Berufung nicht aufgeworfen hat. Unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer diese verfassungsrechtliche Frage erörtert hat oder nicht, ist klar, dass der Oberste Gerichtshof Georgias sich damit befasst und darüber entschieden hat. Das ist nach unserer Rechtsprechung ausreichend. Raley v. Ohio, 360 U.S. 423, 436 (1959). …

Über den Film Carnal Knowledge  ist im Akt wenig außer dem Film selbst zu finden, Der Beschwerdeführer hat jedoch eine Vielzahl von Informationen und kritischen Kommentaren vorgelegt, deren Echtheit der Beschwerdeführer nicht bestreitet. Der Film erschien auf vielen Ten Best-Listen für 1971, das Jahr, in dem er veröffentlicht wurde. Viele, aber nicht alle Bewertungen waren positiv. Wir glauben, dass die folgende Passage aus einer Rezension, die in der Saturday Review erschien, eine einigermaßen genaue Beschreibung des Films ist:

Es ist im Grunde eine Geschichte] von zwei jungen College-Männern, Zimmerkollegen und lebenslangen Freunden, die ständig mit ihrem Sexualleben beschäftigt sind. Beide haben sich sexuell unerfahren kennengelernt. Nicholson ist der sachkundigere und attraktivere der beiden; umgangssprachlich gesprochen ist er ein Mistkerl. Art Garfunkel ist sein Freund, der nette, aber unruhige Kerl direkt aus diesen frühen Feiffer-Cartoons, aber echt. Er verliebt sich in die schöne Susan (Candice Bergen) und teilt sie unwissentlich mit seinem College-Kumpel. Als der sicherere der beiden wird er von Susan für die Heirat ausgewählt.

Die Zeiten ändern sich. Beide Männer sind in den Dreißigern und verfolgen eine erfolgreiche Karriere in New York. Nicholson hat durchschnittlich ein Dutzend Frauen pro Jahr, aber es ist ihm nie gelungen, die richtige zu treffen, die mit dem vollen Busen, den guten Beinen, [418 US 153, 159] dem richtig runden Hintern. Mehr noch, jede einzelne ist eine Bedrohung für seine Männlichkeit und seinen Seelenfrieden, bis er schließlich in einer Bar Ann-Margret findet, eine alternde Junggesellin mit auffälligem Dekolleté und ganz offensichtlich so etwas wie einer Vergangenheit. Warum machen wir uns nicht auf den Weg?, schlägt sie vor. Sie tun es und es entsteht eine schreckliche Beziehung, die hauptsächlich durch ihren paranoiden Wunsch zu heiraten erschwert wird. Was ist in der Zwischenzeit mit Garfunkel? Die Funken seiner Ehe sind erloschen, der Sex hat seinen Geschmack verloren und Garfunkel versucht es noch einmal. Und später, noch törichter, wieder.

Der Beschwerdegegner macht im Wesentlichen geltend, dass unter Miller die Obszönität vel non (oder nicht) des Films Carnal Knowledge eine Frage für die Geschworenen gewesen sei und die Geschworenen die Frage gegen den Beschwerdeführer entschieden hätten und es einige Beweise gebe, die ihre Feststellungen stützten, die verurteilende Entscheidung bestätigt werden sollte. Wir wenden uns der Sprache von Miller zu, um die Behauptung des Beschwerdegegners zu bewerten.

Miller stellt fest, dass die Fragen, was das lüsterne Interesse anspricht und was nach dem von ihm formulierten Obszönitätstest offenkundig anstößig ist, im Wesentlichen Tatsachenfragen sind. 413 U.S., bei 30. Wenn Prüfer von Tatsachen gebeten werden, zu entscheiden, ob der Durchschnittsmensch, der zeitgenössische Gemeinschaftsstandards anwendet, bestimmte Inhalte als lüstern betrachten würde, wäre es unrealistisch zu verlangen, dass die Antwort auf einer abstrakten Formulierung beruht … Von einem Staat zu verlangen, Obszönitätsverfahren auf der Grundlage von Beweisen für einen nationalen Gemeinschaftsstandard zu strukturieren, wäre eine sinnlose Übung. Ebd. Wir fanden in Paris Adult Theatre I v. statt. Slaton, 413 U.S. 49 (1973), entschieden am selben Tag, dass eine Sachverständigenaussage [418 U.S. 153, 160]  über Obszönität nicht erforderlich ist, wenn die fraglichen Filme selbst als Beweismittel vorgelegt werden. Ebenda, bei 56.

All dies führt uns jedoch nicht dazu, der offensichtlichen Schlussfolgerung des Obersten Gerichtshofs von Georgia zuzustimmen, dass das Urteil der Jury gegen den Beschwerdeführer praktisch jede weitere Überprüfung der Behauptung des Beschwerdeführers im Berufungsverfahren ausgeschlossen habe, dass seine Vorführung des Films durch den Ersten und Vierzehnten Zusatzartikel geschützt sei. Auch wenn Fragen der Berufung zum lüsternen Interesse oder zur offenkundigen Anstößigkeitim Wesentlichen Tatsachenfragen sind, wäre es eine schwerwiegende Fehlinterpretation von Miller, zu dem Schluss zu kommen, dass die Geschworenen bei der Entscheidung, was offenkundig anstößig ist, einen schrankenlosen Ermessensspielraum haben. Wir haben dort nicht nur gesagt, dass die Werte des Ersten Verfassungszusatzes, die durch den Vierzehnten Verfassungszusatz auf die Staaten anwendbar sind, durch die Befugnis der Berufungsgerichte, bei Bedarf eine unabhängige Überprüfung von Verfassungsansprüchen durchzuführen, angemessen geschützt sind, 413 U.S., S. 25, sondern wir haben auch deutlich gemacht, dass unter dieser Aspekt niemand wegen des Verkaufs oder der Vorführung obszöner Inhalte strafrechtlich verfolgt wird, es sei denn, diese Inhalte zeigen oder beschreiben offensichtlich anstößiges Hardcore-Sexualverhalten … . Ebenda, bei 27.

Wir haben uns auch bemüht, in Miller ein paar klare Beispiele dafür zu geben, was ein staatliches Gesetz zur Regulierung gemäß Teil (b) des Miller-Standards festlegen könnte, also in Bezug auf das Erfordernis der offenkundigen Anstößigkeit. Id., bei 25. Zu diesen Beispielen gehörten Darstellungen oder Beschreibungen von ultimativen sexuellen Handlungen, normal oder pervers, tatsächlich oder simuliert und Darstellungen oder Beschreibungen von Masturbation, Ausscheidungsfunktionen und unzüchtiger Zurschaustellung der Genitalien. Dies erhob zwar nicht den Anspruch, ein erschöpfender Katalog dessen zu sein, was die Geschworenen als offensichtlich anstößig empfinden könnten, aber es war sicherlich beabsichtigt, wesentliche verfassungsrechtliche Beschränkungen, die sich aus dem Ersten Verfassungszusatz ergeben, für die Inhalte festzulegen, die solchen [418 U.S. 153, 161] Bestimmungen unterliegen. Es würde diesem Aspekt von Miller völlig widersprechen, eine Obszönitätsverurteilung aufrechtzuerhalten, die auf der Darstellung einer Frau mit nackter Taille beruht, obwohl sich eine ordnungsgemäß geladene Jury einstimmig auf einen Schuldspruch geeinigt hat.

Unsere eigene Betrachtung des Films überzeugt uns, dass in Carnal Knowledge nach den Miller-Standards nichts gefunden werden konnte, was sexuelles Verhalten auf offenkundig anstößige Weise darstellt. Nichts im Film fällt entweder unter eines der beiden in Miller angeführten Beispiele für Inhalte, die verfassungsrechtlich als offenkundig anstößig angesehen werden kann, noch gibt etwas, das diesen Inhalten ausreichend ähnlich ist, um eine ähnliche Behandlung zu rechtfertigen. Auch wenn das Thema des Films im weiteren Sinne Sex ist und es Szenen gibt, die als sexuelles Verhalten einschließlich der auf Vereinigung ausgerichteten sexuellen Handlungen verstanden werden können, konzentriert sich die Kamera in solchen Momenten nicht auf die Körper der Schauspieler. Es gibt keine Zurschaustellung der Genitalien der Schauspieler, ob unzüchtig oder nicht, während dieser Szenen. Es gibt gelegentlich Nacktszenen, aber Nacktheit allein reicht nicht aus, um Inhalte nach den Miller-Standards rechtlich als obszön anzusehen.

Die Vorführung des Films Carnal Knowledge durch den Beschwerdeführer ist einfach nicht die öffentliche Darstellung von Hardcore-Sexualverhalten um ihrer selbst willen und für kommerziellen Gewinn, von der wir sagten, dass sie in Miller strafbar sei. Id., bei 35. Wir sind der Ansicht, dass der Film verfassungsrechtlich nicht als offenkundig anstößig eingestuft werden kann und dass er daher nicht außerhalb des Schutzes des Ersten und Vierzehnten Zusatzartikels steht, weil er obszön ist. Da keine andere Grundlage in den Akten hervorkommt, nach der die verurteilende Entscheidung aufrechterhalten werden kann, heben wir das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Georgia auf.

Aufgehoben [418 U.S. 153, 162].

VI Hinweise zu dieser Webseite

  1. Der Text der Entscheidung kann (bei Eingabe der Nummerierung) aus der Datenbank OpenJurist als Dokument in englischer Sprache abgerufen werden, da laut Nutzungsbedingungen alle Informationen auf deren Webseite als Service für die Internetgemeinschaft vorgesehen sind.
  2. Der Text der Entscheidung kann über die Website der United States Reports Collection der Library of Congress aufgefunden werden, wenn  man nach Volume 418 sucht und dort die Seiten 153ff aufschlägt.
  3. Im Gegenstandsfall wird der englischsprachigen Fassung aus Band 418, Seiten 153ff der U:S. Reports gefolgt
  4. In den Abschnitten III bis V ist auf die Seitenzahlen aus dem Band Volume 418, Seiten 153ff der U:S. Reports hingewiesen.
  5. Die angeführten Zitate aus Wkipedia  (englisch) und aus der Webseite des Labels Arthouse zum Film (mit Quellenangaben) erfolgen im angeführten Umfang zur Erläuterung des Inhaltes der Webseite.
  6. Personenbezogene Daten, die über die Veröffentlichung der Entscheidung hinausgehen, ergeben sich aus dem Bekanntheitsgrad der Schauspieler.

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