I Autorin und Werk
Ingeborg Bachmann (* 25. Juni 1926 in Klagenfurt; † 17. Oktober 1973 in Rom), war eine österreichische Schriftstellerin. Sie gilt als eine der bedeutendsten deutschsprachigen Lyrikerinnen und Prosaschriftstellerinnen des 20. Jahrhunderts. Ihr zu Ehren wird seit 1977 jährlich der Ingeborg-Bachmann-Preis verliehen.
Zur Biografie siehe Wikipedia, tabellarischer Lebenslauf im LeMo und Webseite Bachmannpreis des ORF
Ein Wildermuth ist die sechste von sieben Erzählungen aus dem 1961 veröffentlichten Zyklus Das dreißigste Jahr. Dieser Erzählband beschäftigt sich mit Themen der Nachkriegszeit in Deutschland und Österreich und gilt als einer der wichtigsten Texte deutscher Sprache nach 1945.
II Inhalt und Deutung
Zitat aus Wikipedia:
Inhalt
Der Richter Anton Wildermuth steht einem Gericht vor, das den Mord eines mit ihm nicht verwandten Josef Wildermuth an seinem Vater untersucht. Der Richter hofft auf einen einfachen Prozess, doch seine ihn seit seiner Jugend bestimmende Suche nach der Wahrheit lässt ihn über das Geständnis des Angeklagten hinaus fragen. Dieses Verhör des einen Wildermuth durch den anderen wird zu einer Selbstbefragung und die Sache so kompliziert, dass sogar ein Experte für Mantelknöpfe ausführlich Stellung nimmt.
Als nun der Verteidiger, der Angeklagte und der Staatsanwalt, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen, weitere Einzelheiten fordern, erhebt sich der Richter Wildermuth und schreit: „Schluss mit der Wahrheit, hört auf mit der Wahrheit…!“ Er verlässt den Gerichtssaal und bleibt einige Wochen unter Beobachtung eines Haus- und eines Nervenarztes im Bett. In einem langen Monolog wendet der Richter sich von dort an „seine Lieben“, erzählt von der Entstehung seines „Wahrheitsrauschs“ und den besonderen Wahrheiten seines eigenen Lebens.
Deutung
Die Zerlegung einer Tat in ihre Handlungsatome hat Wildermuth als Jugendlicher selbst oft instrumentalisiert, um sich der Verantwortung zu entziehen. Nach den Ausführungen des Knopfexperten im Gerichtssaal vermutet der Richter, dass der Fall des Angeklagten Wildermuth wieder in den Fakten stecken bleiben werde und nur „die Wahrheit ans Licht kommt, die wir brauchen können. (..) Dass wir von der brauchbaren Wahrheit den brauchbarsten Zipfel benutzen.“ Eine andere, eine tiefere Wahrheit jenseits der Fakten hatte er als Jurastudent in den Gründen einer Handlung kennen gelernt, die mehr über Tat und Täter aussagen, als die Rekonstruktion aller Details.
So stößt er in der Erforschung seiner Erinnerung auf diese tiefere, aber schmerzliche Wahrheit, dass er in seiner Ehe mit Gerda statt mit der Kellnerin Wanda, seiner einzigen wirklich Geliebten, ein Leben gegen die Wahrheit gelebt hat, den gesellschaftlichen Erwartungen und seiner eigenen Güterabwägung folgend wie schon die Protagonisten der vorhergehenden Erzählungen. Auch in dem von ihm geleiteten Gerichtsverfahren gibt es unausgeschöpfte Wahrheitshinweise auf die Verrohung und Vertierung des von seinem Sohn ermordeten Vaters, die der aus der Zeit gefallene Verteidiger vergeblich anspricht. Die Wahrheit über das Leben des Richters und die Wahrheit der vielen anderen über ihr Leben vor dieser Nachkriegszeit ist eben „eine Wahrheit, von der keiner träumt, die keiner will.“ Gegen diese „Einschläferung der Wahrheit“ setzt der Richter wirkungslos, aber in wildem Mut(h) seinen Schrei.
Im Text finden sich mehrere Motive der vorhergehenden Erzählungen: Die Einordnung in die Gesellschaft trotz abweichender Prinzipien wie in Das dreißigste Jahr, die Frage der Einrichtung „in dieser Sprache wie in den Möbeln“ und die doch nie unmögliche Veränderung wie in Alles, der Gegensatz von einfachen Morden und Massenmorden wie in Unter Mördern und Irren, Beginn und Fortsetzung einer Ehe aus den falschen Gründen wie in Ein Schritt nach Gomorrha. Diese Motive werden weniger ausgebreitet als in den anderen Erzählungen und ornamentieren das hier zentrale Thema der Wahrheit, das auf den Punkt bringt, was die Protagonisten sich bisher kaum eingestanden haben: Ihr Desinteresse an einem Leben in Übereinstimmung mit der eigenen Wahrheit. Stellvertretend für sie beendet Richter Wildermuth resigniert, nun aber vor aller Augen seine Suche nach der Wahrheit in einer Zeit, die „nicht für Wahrheitssuche Zeit“ hat. Diese Zusammenfassung mit Zuspitzung oder Figur einer Reprise leitet über zum großen Abschied in der letzten der sieben Erzählungen.
III Printausgaben
1961: Das dreißigste Jahr. Erzählungen. In: Werke. Band 2. Piper, München 1978, ISBN 3-492-02774-1, S. 83–263.
Einzelausgabe als Das dreissigste Jahr. Erzählungen. Piper, München 1961. (Keine ISBN im Impressum abgedruckt.).
Im Piper Verlag ist 2005 die Ausgabe Das dreißigste Jahr, EAN 978-3-492-24550-0 erscheinen.
Im Verlag Reclam erscheint unter der ISBN 3150080088 der Titel: Ingeborg Bachmann - Undine geht - Das Gebell - Ein Wildermuth - Drei Erzählungen.
IV Adaption
Hörspiel
In Wikipedia ist ein Hörspiel der Erzählung Das dreißigste Jahr mit Oswald Döpke und Gert Westphal unter der Regie von Oswald Döpke angeführt, das von Radio Bremen 1961 ausgestrahlt wurde.
V Kommentare
Till Breyer geht im (Abstract des) Aufsatz(es) Die Erschöpfung des Rechts in Bachmanns Ein Wildermuth in der Zeitschrift Sprache und Literatur, Band 48 (2019) Ausgabe 2 (Februar 2020) davon aus, dass Zitat
- Bachmanns Erzählung Ein Wildermuth die historische Situation der Rechtsprechung in der Nachkriegszeit einer kritischen Reflexion unterzieht
- der Gerichtsprozess um den Mordfall Wildermuth als prekäres und instabiles Gefüge erzählt wird, und
- die Reflexionen des Richters zugleich auf die Probleme der Aufarbeitung von NS-Verbrechen verweisen.
Der Aufsatz geht (Zitat) diesen
rechtsgeschichtlichen Bezügen anhand der österreichischen Auseinandersetzung mit NS-Verbrechen bis 1961 nach und rückt das Motiv der Erschöpfung als zentrale zeitdiagnostische Bewegung der Erzählung in den Mittelpunkt: Der Zusammenbruch des Richters und die Unterbrechung des Prozesses reflektieren indirekt die monströse Qualität des NS und seine ideologische Persistenz in der Nachkriegsgesellschaft. Das Motiv der Erschöpfung zeigt sich so als literarisches Symptom einer allgemeineren Krise von Rechts- und Urteilspraktiken.
Im Aufsatz selbst wird ua angeführt, dass (Zitat)
- gleich das erste Kapitel der Erzählung durchblicken lässt , dass Wildermuth als Richter in Wien mit Strafprozessen im Kontext von NS-Verbrechen befasst gewesen war, nämlich mit Akten und Fällen aus einer „Welt“, die ihn „immer mehr verdroß und anwiderte“
- in diesen pauschalen Andeutungen, die an den Modus der erlebten Rede gebunden sind, das Entsetzen über die Anonymität der NS-Massenmorde aufscheint
- diese just im Jahr 1961, dem Erscheinungsjahr von Das dreißigste Jahr prominent etwa im Eichmann-Prozess in Jerusalem verhandelt.wurden
- man hinter den ‚dunklen Antrieben zu einem Massenmord‘ aber auch Fälle wie den des letzten Engerau-Prozesses von 1954 erkennen kann, in dem der SA-Mann Paul Acher – der „Massenschlächter von Engerau“, wie er in den Zeitungen genannt wurde – unter hoher medialer Aufmerksamkeit des 161-fachen Mordes im Zwangsarbeitslager Engerau (heute Petržalka) angeklagt wurde.
Rupert Gaderer und Matthias Thiele erwähnen im Editorial zu Band 48 Ausgabe 2 der Zeitschrift Sprache und Literatur unter dem Titel: Ein merkwürdiger Fall die Verbindung von Recht und Literatur und widmen diesem Thema (und dem Werk von Ingeborg Bachmann) die gesamte Ausgabe (Zitat)
Bachmanns Erzählung, veröffentlicht im Erzählband Das dreißigste Jahr (1961), zählt sicherlich zu den von der Bachmann-Forschung vernachlässigten Werken der Autorin. Zwar wurden sprachphilosophische Fragen, vor allem vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung Bachmanns mit Ludwig Wittgenstein und Martin Heidegger, an die Erzählung herangetragen, und es wurden ebenso erzähl- und gendertheoretische Aspekte beleuchtet; jedoch ließen die meisten Auseinandersetzungen den Zusammenhang zwischen Techniken der Wahrheitsfindung, Medien und Dingen des Rechts unberücksichtigt. Ausgehend von dieser Forschungslage besteht das Ziel des Themenheftes zunächst darin, die Verbindung zwischen Recht und Literatur zu untersuchen. Es ist erstaunlich, dass in der akribischen Erforschung der Romane, Erzählungen und Hörspiele diese Thematik nicht ausführlich erörtert wurde. Dabei bieten die Ergebnisse der Law-and-Literature- bzw. Law-as-Literature-Bewegung sowie die deutschsprachigen Forschungen zum Themenkomplex Recht und Literatur einen stabilen Ausgangspunkt für derartige Analysen.
Frank Jödicke feiert im Online Magazin Skug im August 2016 den 90. Geburtstag der großen Kärntner Dichterin Ingeborg Bachmann mit dem Beitrag: Unter Gaunern: Ingeborg Bachmann - Sprache und Krieg II. Im Untertitel heißt es (Zitat):
Der Krieg gegen den Terror oder die Anfechtung der österreichischen Bundespräsidentenwahl können auch begriffen werden als Auswüchse einer Sprachverhexung, die in der Dichtung Ingeborg Bachmanns aufgezeigt wurde. Dieser zweite Artikel, mit dem skug den ausgiebig feiert, widmet sich deswegen ihrer aktuellen Sprachkritik. Wider die Auflösung der Rechtssicherheit.
Im Beitrag selbst wird zum Werk ua ausgeführt:
In ihrer Erzählung »Ein Wildermuth« widmet sich Bachmann am Beispiel eines Richters, der an seiner Aufgabe, Recht zu sprechen, zerbricht, dem Verhältnis von Welt und Sprache anhand der gigantischen Vokabel »wahr«. Eine Konsequenz der Gaunersprache ist die Auflösung der Rechtssicherheit. Recht ist ein Spruch, eine sprachliche Verbindlichkeit, die als solche nur gelten kann, wenn sie von allen Beteiligten erkannt und akzeptiert wird. Die gaunerartige Sprachverhexung sucht nun nach dem immerwährenden Schlupfloch, indem jede Formulierung so gewählt wird, dass sie unverbindlich bleibt und sogar ins Gegenteil verkehrt werden kann. Die Bachmannsche Spracharbeit war Arbeit gegen eben diese Schläue ...
VI Hinweise zu dieser Webseite
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