I Film
Der Fall Collini ist ein deutscher Politthriller von Marco Kreuzpaintner, der am 18. April 2019 in die deutschen Kinos kam. Es handelt sich um eine Verfilmung des Romans Der Fall Collini von Ferdinand von Schirach aus dem Jahr 2011: Ein Mord in einem Berliner Luxushotel: Viermal schießt der Täter auf den Hinterkopf des Großindustriellen Jean-Baptiste Meyer und zertritt ihm dann wie besessen das Gesicht. Der Mörder gesteht nur wie, aber nicht, warum er tötete. Fortan rätselt die Polizei, welche Verbindung zwischen dem gesellschaftlich hochangesehenen Opfer und Fabrizio Collini besteht, einem soeben verrenteten, langjährigen Werkzeugmacher bei Daimler.
Siehe Wikipedia zum Film sowie Wikipedia zum gleichnamigen Roman und (auch auf die Verfilmung zutreffendes) Zitat aus der Rezension des Romans in NDR Kultur vom September 2011 (Abruf aus dem Internetarchiv vom 06.11.2013).
II Regie und Besetzung
Marco Johann Kreuzpaintner (* 11. März 1977 in Rosenheim, Bayern) ist ein deutscher Filmregisseur, Drehbuchautor und Produzent. Zur Biografie siehe Wikipedia.
Im Juli 2018 wurde bekannt, dass Constantin den Roman verfilmen will, Marco Kreuzpaintner die Regie übernimmtund Elyas M’Barek die Hauptrolle des jungen Anwalts Caspar Leinen erhalten soll. Alexandra Maria Lara spielt Caspars Jugendliebe Johanna, die von Tara Fischer als junges Mädchen gespielt wird. In weiteren Rollen sind Heiner Lauterbach als Richard Mattinger, Franco Nero als Fabrizio Collini, Sandro Di Stefano als Claudio Lucchesi, Axel Moustache als Alberto Lucchesi und Peter Prager als Bernhard Leinen zu sehen.Jannis Niewöhner spielt Jean-Baptiste Hans Meyer als jungen Mann. Siehe zur Besetzung nochmals Wikipedia.
III Handlung
Zitat aus Wikipedia:
Nachdem im Jahr 2001 der angesehene Industrielle Jean-Baptiste Meyer in seiner Hotelsuite in Berlin ermordet worden ist, stellt sich der pensionierte Gastarbeiter Fabrizio Collini in der Lobby widerstandslos der Polizei als Täter. Der junge Rechtsanwalt Caspar Leinen, der gerade erst seine Zulassung bekommen hat, wird als sein Pflichtverteidiger bestellt. Er erfährt, dass es sich bei dem Toten um „Hans“ Meyer handelt, der wie ein Ersatzvater für ihn war, mit dessen Enkel Philippe er zur Schule ging und mit dessen Enkelin Johanna er liiert war. Nachdem Starverteidiger Mattinger, der die Familie des Ermordeten als Nebenkläger vertritt, ihm dazu rät, behält er dennoch das Mandat trotz seiner Bedenken wegen Befangenheit.
Da Collini beharrlich schweigt, scheint der Fall aussichtslos. Mattinger schlägt Leinen vor, um den Prozess abzukürzen, solle er Collini zu einem Geständnis bringen, im Gegenzug würde der Oberstaatsanwalt nur auf Totschlag statt Mord plädieren. Als im Gericht aber die Tatwaffe präsentiert wird, fällt Leinen ein, dass Philippe ihm in Meyers Bibliothek die gleiche Waffe gezeigt hatte. Es ist eine Walther P38, die heute von Tätern eher selten benutzt werden. Nachdem Leinen eine mehrtägige Unterbrechung der Verhandlung erwirkt hat, fährt er nach Montecatini, dem Heimatdorf Collinis, während sein Vater in Ludwigsburg Akten zu NS-Verbrechen studiert. Leinen trifft Claudio Lucchesi, der ihm erzählt, was 1944 passiert ist und in Rückblenden gezeigt wird: Als junger SS-Sturmbannführer leitete Hans Meyer in der Toskana eine Vergeltungsmaßnahme für ein Attentat von Partisanen. Unter den willkürlich Ausgewählten ist auch der Vater von Collini. Der Sohn wird von Meyer gezwungen, mit anzuschauen, wie der durch das Schießkommando schwerverletzte Vater mit mehreren Pistolenschüssen hingestreckt wird. Lucchesis Vater war dabei als Dolmetscher tätig und wurde deshalb kurz nach dem Krieg als Kollaborateur hingerichtet. Mattinger versucht Leinen davon abzuhalten, dies vor Gericht vorzubringen, indem er ihm lukrative Wirtschaftsfälle in Aussicht stellt, doch Leinen geht nicht darauf ein.
Im Prozess ist nun auch Collini bereit, über seine Motivation zu reden. Mattinger entgegnet, dass Collini und seine Schwester bereits 1968 Strafanzeige gegen Meyer gestellt hätten und das Verfahren damals eingestellt worden sei. Leinen recherchiert, dass es dabei nicht um die Schuldfrage ging, sondern wegen einer kurz zuvor erfolgten Gesetzesänderung NS-Verbrechen wie das von Meyer nur noch als Totschlag eingestuft wurden und deshalb verjährt waren. Leinen konfrontiert den damals im Gesetzgebungsverfahren mit involvierten Mattinger damit, der schließlich eingesteht, dass dies Unrecht gewesen sei. Als am nächsten Tag das Urteil verkündet werden soll, erklärt die Richterin, dass Collini in der Nacht Suizid begangen habe. Zuvor hat er Leinen noch ein Foto seines Vaters geschickt.
IV Der Roman
Gegenüber dem Roman gibt es Abweichungen, siehe Wikipedia zum Film unter Literarische Vorlage und Wikipedia zum Roman. Der Roman behandelt (wie auch der Film) den Verjährungsskandal um die nationalsozialistischen Verbrechen, die infolge Art. 1 Nr. 6 des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) vom 24. Mai 1968nach 15 Jahren verjährt waren; diese Frist war am 8. Mai 1960 abgelaufen Siehe dazu jedoch die Kritik von Ingeborg Puppe..
V Preise und Kritik
Der Film erhielt von der Deutschen Film- und Medienbewertung das Prädikat besonders wertvoll verliehen und wurde beim norwegischen Haugesund Filmfestival 2020 mit dem Publikumspreis ausgezeichnet.
Kritik kommt ua von der emeritierten Strafrechtsprofessorin Ingeborg Puppe im Gastbeitrag im Rechtsmagazin Legal Tribune Online vom 25.05.2019 unter dem Titel Bürgeraufklärung nach Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach, wonach nach einer umfangreichen Erläuterung des Prozesses (Zitat):
mit einer Verzeichnung der Regeln unserer Prozessordnung, dramatischer Effekthascherei und Emotionalisierung sowie der Verbreitung historischer Unwahrheiten über unsere Gesetzgebungsorgane der Aufarbeitung dieses Kapitels deutscher Nachkriegsgeschichte ein Bärendienst erwiesen ist.
VI Hinweis zu dieser Webseite
- Die Zitate aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und dem Rechtsmagazin Legal Tribune Online (mit den jeweils aus der Verlinkung ersichtlichen Quellenangaben) erfolgen im angeführten Umfang zur Erläuterung des Inhaltes der Webseite.
- Personenbezogene Daten ergeben sich aus dem Film, der Film- und Romanbeschreibung sowie aus der Zeitgeschichte.