12 Angry Men

Die 12 Geschworenen

Regie: Sydney Lumet, 1957

I Film (1957)

Die zwölf Geschworenen (Originaltitel: 12 Angry Men) ist das Spielfilmdebüt des US-amerikanischen Regisseurs Sidney Lumet aus dem Jahr 1957. Der Gerichtsfilm im Stil eines Kammerspiels ist eine Kinoadaption des gleichnamigen Fernsehspiels von Reginald Rose, das am 20. September 1954 ebenfalls unter der Regie Lumets im Rahmen der Fernsehserie Studio One ausgestrahlt wurde.

Laut Eintrag im Lexikon des Internationalen Films (Zitat): verleiht Sidney Lumets Erstlingsfilm dem Geschehen durch die Begrenzung des Ortes und der Personen eine große Dichte und Spannung. Die Wahrheitsfindung entsteht aus dem Zusammenspiel unterschiedlicher Menschentypen, Ideologien und Interessen – ein Modellfall „demokratischer“ Aufklärungsarbeit. Hervorragend besetzt, gespielt und fotografiert.

II   Regie und Besetzung

Sidney Lumet (* 25. Juni 1924 in Philadelphia, Pennsylvania; † 9. April 2011 in New York City) war ein US-amerikanischer Regisseur, Drehbuchautor und Schauspieler.

Nach der Arbeit als Theaterschauspieler war er ab Beginn der 1950er Jahre als Fernsehregisseur tätig. Internationale Bekanntheit brachte ihm die Regie an Die zwölf Geschworenen (1957) ein, dem weitere preisgekrönte Kinoproduktionen folgten. Er führte bei mehr als 70 Film- und Fernsehproduktionen aller Genres Regie und wurde im Verlauf seiner sechs Jahrzehnte währenden Karriere viermal für den Regie- und einmal für den Drehbuch-Oscar nominiert. 2005 erhielt der als Meister des Justizfilms  gepriesene Lumet den Ehrenoscar für sein Lebenswerk.

In den Rollen der 12 Geschworenen (Nummer des Geschworenen in Klammer) sind zu sehen: Martin Balsam (1), John Fiedler (2), Lee J. Cobb (3), E. G. Marshall (4), Jack Klugman (5), Edward Binns (6), Jack Warden (7), Henry Fonda (8), Joseph Sweeney (9), Ed Begley (10), George Voskovec (11) und Robert Webber (12).

Siehe mehr zum Film 1957 in Wikipedia (deutsch) und Wikipedia (englisch) sowie zum Regisseur in Wikipedia (deutsch).

III Handlung

übernommen aus Wikipedia

Nach sechs Verhandlungstagen eines Mordprozesses, in dem ein achtzehnjähriger Puerto-Ricaner aus den New Yorker Slums des Mordes an seinem Vater beschuldigt wird, ziehen sich die zwölf Geschworenen in das Geschworenenzimmer des Gerichts zurück. Hier sollen sie über das Urteil beraten, das einstimmig gefällt werden muss. Dem Angeklagten droht im Falle des Schuldspruchs die Hinrichtung durch den elektrischen Stuhl. Aufgrund zweier eindeutiger Zeugenaussagen scheint der Schuldspruch eine klare Angelegenheit zu sein, die keine lange Beratung erfordert. Doch in der ersten Abstimmung stimmt der Geschworene Nr. 8 als einziger der zwölf Geschworenen für nicht schuldig, während die elf anderen mehr oder weniger überzeugt für eine Verurteilung des jungen Mannes stimmen.

Der Geschworene Nr. 8 kann nicht sagen, ob der Angeklagte unschuldig ist – er kann aber auch keine eindeutige Schuld beim mutmaßlichen Mörder erkennen und will nicht durch ein vorschnelles Urteil ein Menschenleben leichtfertig opfern. Einige Geschworene hingegen sind aus unterschiedlichen Motiven an einer raschen Beendigung der Beratung interessiert und drängen deshalb auf einen schnellen Schuldspruch, nicht zuletzt, da der Tag laut Wettervorhersage der heißeste des ganzen Jahres sein soll und die schwüle Atmosphäre für zusätzliche Spannung sorgt. Gegen den Protest der anderen rekonstruiert im weiteren Verlauf der Beratung der Geschworene Nr. 8 – zunehmend unterstützt von denjenigen, die sich nach und nach auf seine Seite schlagen – den angeblichen Tathergang und deckt Ungereimtheiten in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft auf, die vom offenbar wenig engagierten Pflichtverteidiger des Angeklagten nicht hinterfragt worden sind.

Es gelingt dem Geschworenen Nr. 8 in hitzigen Auseinandersetzungen, die Argumente und die Vorurteile der Mitgeschworenen zu entkräften und sie wegen begründeter Zweifel vom Schuldspruch abzubringen. Als auch die zweite belastende Zeugenaussage sowie weitere Indizien infrage gestellt werden müssen, steht das Votum elf zu eins für „unschuldig“. Der aufbrausende Geschworene Nr. 3 ist der Letzte, der den Schuldspruch des Angeklagten aufrechterhält. Es wird offenbar, dass er befangen ist, da er sich mit seinem Sohn zerstritten und keinen Kontakt mehr zu ihm hat und nun seinen Hass auf den Angeklagten projiziert. Letztlich schließt er sich der Meinung der elf anderen Geschworenen an und votiert auch für einen Freispruch des Angeklagten.

Die Geschworenen:

  • Nr. 1 ist Co-Trainer einer Footballmannschaft aus einer Highschool in Queens und Vorsitzender der Jury. Um Ordnung bemüht, dabei aber manchmal unsicher, versucht er, die Diskussion zu leiten. Mit seiner eigenen Meinung zu dem Fall hält er sich jedoch zurück. Als er merkt, dass die Stimmung zugunsten des Angeklagten umkippt, schließt er sich zögernd der neuen Mehrheit an und ist fast peinlich berührt, dass er seine Meinung geändert hat.
  • Nr. 2, der freundliche kleine Bankbeamte, ist anfangs sehr unsicher und zugleich aufgeregt, zumal er zum ersten Mal in einer Jury sitzt. Er versucht zu begründen, warum er den Angeklagten für schuldig hält, kann es aber nicht schlüssig erklären. Dennoch nimmt er, wenn auch meist passiv, regen Anteil. Im Laufe der Diskussion taut er mehr und mehr auf, liefert einen wichtigen Beitrag, als es um den Einsatz der Tatwaffe geht, und setzt sich gegen Angriffe zur Wehr.
  • Nr. 3, ein grobschlächtiger, aufbrausender Mann, hat sich mit harter Arbeit eine kleine Firma aufgebaut. Seinen Sohn wollte er ebenso mit Härte erziehen. Seit einem handgreiflichen Streit mit diesem haben sie keinen Kontakt mehr. Seine Wut und Enttäuschung über seinen Sohn projiziert er auf den Angeklagten und will ihn dafür verurteilt sehen. Deshalb sieht er in Juror Nr. 8, der von Anfang an Zweifel an der Schuld des Angeklagten hegt, einen Gegner. Als dieser die versteckten Motive von Nr. 3 offenlegt, kommt es zur vehementen Konfrontation, die ihn zum ersten Male in die Defensive drängt. Mehr und mehr bringt er die anderen gegen sich auf, auch weil er sich durch seine impulsive und schroffe Art oft inhaltlich widerspricht. Er ändert seine Meinung erst, als er am Ende allein dasteht und erkennt, dass er aus tiefer Verletzung über den Konflikt mit seinem Sohn beinahe ein Menschenleben geopfert hätte. In der Schlussszene sieht man ihn am langsamsten von den Geschworenen und offenbar nachdenklich aus dem Gericht gehen.
  • Nr. 4  ist als Börsenmakler ein analytisch und objektiv denkender Charakter, der sich keine Emotionen erlaubt und sich stets unter Kontrolle hat. Trotz der schwülen Hitze im Raum schwitzt er zunächst nicht einmal. Disziplinlosigkeit ist ihm zuwider, und er verabscheut die Emotionsausbrüche anderer Geschworener, wie zum Beispiel die von Nr. 3 und Nr. 10, auch wenn er, wie sie, von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Er versucht mit sachlichen Argumenten zu überzeugen und genießt eine gewisse Autorität bei den anderen Juroren. Ein bisher übersehenes Detail löst schließlich auch in ihm begründete Zweifel aus, woraufhin er konsequent sein Votum ändert.
  • Nr. 5 ist, wie der Angeklagte, in den New Yorker Slums groß geworden. Er reagiert empfindlich auf Vorurteile, die im Laufe der Diskussion auftauchen. Besonders von Nr. 10, der ihm direkt gegenübersitzt, fühlt er sich persönlich angegriffen. Nr. 5 gewinnt mehr und mehr Selbstvertrauen und bringt seine Erfahrungen aus den Slums in die Diskussion mit ein. Als es um die Tatwaffe – ein Springmesser – geht, ist er der Einzige, der weiß, wie damit umgegangen wird, und kann zeigen, warum es unwahrscheinlich ist, dass der Junge seinen Vater erstochen hat. Er ist der dritte Geschworene, der schließlich für „nicht schuldig“ votiert.
  • Nr. 6 ist ein einfacher Maler und Bauarbeiter ohne intellektuellen Hintergrund, dafür aber mit klaren moralischen Grundsätzen. Dies wird deutlich in seinem Respekt vor dem Alter des greisen Jurors Nr. 9. Er verschafft ihm Gehör, als der etwas sagen will, und als Nr. 3 den alten Mann attackiert, wird er von Nr. 6 zurechtgewiesen. Sonst hält er sich in der Diskussion eher zurück. Er glaubt zunächst auch an die Schuld des Angeklagten, lässt sich aber überzeugen, dass es begründete Zweifel gibt.
  • Nr. 7 schlägt sich als Handelsvertreter für Marmelade durchs Leben und fällt durch seine flotten Sprüche und kleinen Witze auf. Ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht, scheint ihn nicht zu interessieren. Wichtiger ist ihm, dass die Sache schnell über die Bühne geht, weil er das Baseballspiel der New York Yankees am Abend auf keinen Fall verpassen will. Deshalb stimmt er für schuldig. Als er merkt, dass die Stimmung umschwenkt, ändert er sein Votum auf „nicht schuldig“, um die Sache zu beschleunigen. Damit zieht er sich aber den Zorn der Geschworenen beider Lager zu.
  • Nr. 8, von Beruf Architekt, hält die Schuld des Angeklagten nicht für zweifelsfrei bewiesen. Deshalb stimmt er als Einziger von Anfang an für „nicht schuldig“, auch wenn er es für möglich hält, dass der Angeklagte die Tat begangen haben könnte. Aber nur so kann er die anderen dazu bringen, den gesamten Fall Punkt für Punkt durchzugehen. Immer mehr Ungereimtheiten fallen ihm und den anderen auf. Besonders die Aussage des 75-jährigen Hauptbelastungszeugen, der durch einen erlittenen Schlaganfall in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist, stellt er in Frage. Er kann durch geschickte und überzeugende Argumentation die anderen nach und nach dazu bringen, ihre Sicht auf den Fall zu ändern, und erreicht am Ende sein Ziel.
  • Nr. 9 ist ein ruhiger, älterer Herr mit gesundheitlichen Problemen, der zuerst auch für „schuldig“ stimmt, dann aber Nr. 8 nach dessen ersten Ausführungen als erster folgt und sein Votum ändert. Er will eine so wichtige Entscheidung wie einen Schuldspruch nicht unüberlegt treffen und seinen Sitznachbarn unterstützen. Für das aggressive Auftreten einiger Juroren hat er kein Verständnis. Er stützt sich vor allem auf seine lange Lebenserfahrung und gute Menschenkenntnis. So kann er vor allem die Glaubwürdigkeit der Zeugen ins Wanken bringen, indem er ihre Persönlichkeit, ihr Äußeres und ihre Motive analysiert. Als scharfem Beobachter fällt ihm das entscheidende Detail an der Hauptbelastungszeugin auf, das den endgültigen Durchbruch zu einem Freispruch bringt.
  • Nr. 10, Betreiber mehrerer Tankstellen, ist ein cholerischer Rassist, der mit seinen Vorurteilen nicht hinter dem Berg hält. Für ihn ist der Angeklagte allein wegen seiner puerto-ricanischen Herkunft schuldig. Deshalb interessieren ihn Tatsachen nur, solange sie die Schuld des Angeklagten zu beweisen scheinen. Als daran mehr und mehr Zweifel aufkommen, gerät er mit seinen Ausfällen so in Rage, dass sich die anderen angewidert von ihm abwenden. Nr. 4 weist ihn schließlich zurecht und verbietet ihm, noch einmal seinen Mund aufzumachen. Schockiert bricht er innerlich zusammen, setzt sich abseits der Gruppe in eine Ecke und leistet bei der nächsten Abstimmung keinen Widerstand mehr.
  • Nr. 11, Einwanderer aus Europa, ist ein disziplinierter Uhrmacher, der stolz darauf ist, jetzt Amerikaner zu sein. Er macht sich Notizen und beobachtet das Geschehen genau. Ihm fallen dabei einige Widersprüche auf. Er weiß die Vorteile einer freien Gesellschaft und eines fairen Justizsystems zu schätzen. Er ermahnt die erhitzten Gemüter zur Ruhe. Der aufrechte, betont freundliche, manchmal aber auch unbeabsichtigt schulmeisterliche Mann bringt vor allem Nr. 7 und Nr. 10 gegen sich auf. Als Nr. 7 sein Votum auf „nicht schuldig“ ändert, nur weil er hofft, dass es so schneller geht, hat Nr. 11 kein Verständnis für diese Leichtfertigkeit.
  • Nr. 12 ist von Beruf Werbetexter und ein oberflächlicher Opportunist. Konflikte liegen ihm nicht, die scharfen Auseinandersetzungen sind ihm zuwider. Während der Diskussionen kritzelt er gelangweilt auf seinem Block herum. Er kennt aus seinem Berufsleben eher kreative Arbeitsprozesse und kann mit den Auseinandersetzungen hier nur wenig anfangen. Er ist ein Mann der Schlagworte und flapsigen Redensarten. Inhaltlich kann er nicht viel beitragen. Als er sich mit der Mehrheit weiß, ist er noch sehr selbstsicher. Als die Stimmung jedoch umkippt und er merkt, dass er sich jetzt entscheiden muss, wird er zunehmend unsicher und schwankend. Als einziger Juror ändert er dreimal sein Votum.

IV Fernsehfilm (1963)

Die zwölf Geschworenen (1963) ist ein Fernsehfilm des ZDF. Er basiert auf Reginald Roses Fernsehspiel Twelve Angry Men, welches von Horst Budjuhn übersetzt wurde. Dieser Fernsehfilm stellt die dritte Verfilmung der Drehbuchvorlage von Reginald Rose dar, welche dieser ursprünglich für die Fernsehserie Studio One geschrieben hat, in deren Rahmen die erste Verfilmung 1954 im US-amerikanischen Fernsehen ausgestrahlt wurde. Der Kinofilm aus dem Jahr 1957 (siehe unter i bis III) ist die zweite und wesentlich berühmtere Verfilmung, welche das Kinoregiedebüt von Sidney Lumet darstellt, und mit Henry Fonda in der Hauptrolle und als Produzent für Aufmerksamkeit sorgte.

Regie und Besetzung

Regie führte Günter Gräwert. In den Rollen der 12 Geschworenen (Nummer des Geschworenen in Klammer) sind zu sehen: Heini Göbel: (1), Herbert Bötticher (2), Siegfried Lowitz (3), Ernst Fritz Fürbringer (4), Wolfgang Weiser (5), Ralf Wolter (6), Mario Adorf (7), Robert Graf (8), Walter Rilla (9), Karl Georg Saebisch (10), Josef Schaper (11) und Lukas Ammann (12).

Handlung

Hier kann sowohl zur Handlung als auch zur Charakterisierung der einzelnen Geschworenen grundsätzlich auf Abschnitt III verwiesen werden.

Siehe zum Fernsehfilm 1963 mehr in Wikipedia deutsch.

Online Ausgabe

Der Fernsehfilm Die 12 Geschworenen aus 1963 kann (derzeit - Stand 29.03.2023) in voller Länge

auf YouTube (unentgeltlich) angesehen werden

und wurde daher für die Website Favorartis zusätzlich ausgewähllt, zumal er aufgrund der Regie und der schauspielerischen Leistungen nicht weniger sehenswert ist, als die berühmtere Fassung von 1957.

V Kommentare

Michael Freeman in Law and Popular Culture, Current Legal Issues 2004, edited by Michael Freeman on behalf of the Faculty of Laws, University College of London, Oxford University Press, page 18 (Preface) mentions (citation)::

... The film, of course, is a modern genre. It is a focus of the majority of the papers in this collection It is not surprising, that there should be such a vibrant interest in law and film studies. Themes about subjects concerned with law have had such a pervasive influence in the fist century of film making. And many of them are wonderful introduction to law. Is there a better way of introducing jury decision-making than by showing 12 Angry Men ? ...

Michael Freeman erwähnt in Law and Popular Culture, Current Legal Issues 2004, herausgegeben von Michael Freeman im Auftrag der Juristischen Fakultät des University College of London, Oxford University Press im Vorwort auf Seite 18 (Zitat):

... Der Film ist natürlich ein modernes Genre. Er ist ein Schwerpunkt der meisten Beiträge in diesem Buch. Es ist nicht verwunderlich, dass es ein so lebhaftes Interesse an Rechts- und Filmwissenschaften gibt. Rechtsthemen haben im ersten Jahrhundert des Filmemachens einen weit verbreiteten Einfluss gehabt. Und viele von ihnen sind eine wunderbare Einführung in das Recht. Gibt es einen besseren Weg, in die Entscheidungsfindung des Geschworenengerichts einzuführen, als 12 Angry Men zu zeigen? ...

The website teachwithmovies.org lists in the section Using the movie in the classroom 11 Discussing Questions, inter alia the first one:

After the film has been watched, engage the class in a discussion about the movie.

1. The dissenting juror may have suspected that the young man actually did kill his father. Why does he still argue that the young man should be acquitted of the charges?

Suggested Response:

The dissenting juror understands that a conviction requires proof beyond a reasonable doubt and he pursues his doubts relentlessly yet patiently and with respect for the other juror’s opinions.

Die Webseite teachwithmovies.org listet im Abschnitt Verwendung des Films im Unterreicht 11 Fragen zur Diskussion auf, ua die erste davon wie folgt:

Nachdem Sie den Film gesehen haben, verwickeln Sie die Klasse in eine Diskussion über den Film.

1. Der abweichende Geschworene könnte vermutet haben, dass der junge Mann tatsächlich seinen Vater getötet hat. Warum plädiert er dennoch dafür, dass der junge Mann von den Vorwürfen freigesprochen werden sollte?

Vorgeschlagene Antwort:

Der abweichende Geschworene versteht, dass eine Verurteilung Beweise erfordert, die über jeden vernünftigen Zweifel erhaben sind, und er verfolgt seine Zweifel unerbittlich, aber geduldig und mit Respekt für die Meinungen der anderen Geschworenen.

VI Hinweise zu dieser Webseite

  1. Die Zitate aus der freien Enzyklopädie Wikipedia bzw der free encyclopedia Wikipedia  (zu den Abschnitten I-IV)  und aus dem Vorwort von Michael Freeman sowie aus der Website teachwithmovies.org  (mit den jeweils aus der Verlinkung bzw den Angaben ersichtlichen Quellen) erfolgen im angeführten Umfang zur Erläuterung des Inhaltes der Webseite.
  2. Auf die Möglichkeit, den Fernsehfilm Die 12 Geschworenen aus 1963 in voller Länge auf YouTube zu sehen, wurde hingewiesen.
  3. Personenbezogene Daten ergeben sich aus der Filmbeschreibung sowie aus der Zeitgeschichte.

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